Hallo
Ich kann dir gerne den einen oder anderen Rat geben.
Beim Vorstellungsgespräch gibt es bestimmte Fragen, die nicht gestellt werden dürfen, da sie gegen geltende Gesetze zum Schutz der Privatsphäre und der Chancengleichheit verstoßen können. Dazu gehören Fragen nach Alter, Geschlecht, ethnischen Herkunft, sexueller Orientierung, Religion, politischer Überzeugung, Familienstand, Behinderungen und körperlichen Merkmalen.
Es ist auch unzulässig, Fragen nach Vergangenheitsverbrechen zu stellen, es sei denn, das Verbrechen ist für die Position, auf die sich der Bewerber bewirbt, relevant.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Fragen, die gestellt werden, auf die Fähigkeiten und Erfahrungen des Bewerbers im Zusammenhang mit der zu besetzenden Position abzielen sollten. Dann ist alles gut
Gefunden habe ich auf der Seite
https://starke-jobs.com/unzulaessige-fragen-im-vorstellungsgespraech/ dann auch wirklich gute Anhaltspunkte zu deiner Frage. Vielleicht kannst du dich auch dort mal umschauen.