In der Regel erfolgt eine Freischaltung des Jugendkontos für den Zahlungsverkehr ab dem 12. Lebensjahr. Eine Kontokarte, die es dem Jugendlichen ermöglicht, am Geldautomaten selbstständig Geld abzuheben oder direkt im Geschäft zu bezahlen, ist ab diesem Zeitpunkt dann sinnvoll.
Allerdings sollte der Geldbetrag auf übersehbare Höhe festgesetzt werden. Der Unterschied zum Erwachsenen-Konto ist, dass beim Jugend-Konto keine Kontoüberziehung möglich ist und das ist auch gut so.
In der Regel ist dieses Jugendkonto auch kostenlos und Sie können als Eltern auch darauf das Taschengeld überweisen z. B. als Dauerauftrag.